Rechtsschutzversicherung
Ein Unfall im Straßenverkehr mit ungeklärter Schuldfrage, ein Streit mit dem Vermieter um eine Mieterhöhung, eine ungerechtfertigte Kündigung – manchmal lässt es sich nicht vermeiden, sich auf juristische Streitigkeiten einzulassen. Im Falle einer Niederlage kann ein solcher Rechtsstreit beträchtliche Kosten nach sich ziehen.
Für diese Kosten –sofern sie für den Erfolg im Rechtsstreit notwendig sind – tritt eine Rechtsschutz-Versicherung ein. Sie übernimmt die Rechtsanwaltskosten des Versicherten innerhalb der gesetzlichen Vergütungsgrenzen und tritt ein für Verfahrenskosten vor Gerichten und Verwaltungsbehörden, die dem Versicherten sowie der jeweiligen gegnerischen Partei entstehen – einschließlich der Kosten für Gutachter und Gerichtsvollzieher sowie eventuelle Aufwandsentschädigungen für Zeugen. Bei Bedarf tritt die Rechtsschutz-Versicherung auch ein für Vollstreckungs- und Kautionskosten.
Nicht eintrittspflichtig ist die Rechtsschutz-Versicherung bei Verfahren, in denen der Versicherte geklagt hat und diese Klage entweder von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hat oder mutwillig erfolgt ist, sprich: in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht, also auch im Erfolgsfall kein Mehrwert gegenüber dem Unterlassen der Klage entstünde.
Eine Rechtsschutz-Versicherung leistet dabei nur für das konkret im Vertrag versicherte Risiko. Dabei unterscheiden die Versicherer zwischen folgenden Formen der Rechtsschutz-Versicherung:
Der Arbeits-Rechtsschutz sichert Rechtsstreitigkeiten ab, die aus einem Arbeits- oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Arbeitgeber entstehen.
Der Beratungs-Rechtsschutz umfasst ausschließlich Beratungsleistungen durch Rechtsanwälte im Familien- und Erbrecht, also beispielsweise in Bezug auf Unterhaltsansprüche oder Erbansprüche.
Versicherungsschutz bei Dienstvergehen oder Verstößen gegen Standes- und Berufspflichten bietet der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz. Diese tritt ein bei Verfahren vor berufsständischen Kammern oder auch bei beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren, beispielsweise wegen Verstoßes gegen Aufsichtspflichten o.Ä.
Der Eigentümer- und Miet-Rechtsschutz tritt ein bei Rechtsstreitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen sowie bei Eigentums- oder Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Die häufigste Anwendung findet eine Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzversicherung im Straßenverkehr. Sie sichert die Kosten für die Verteidigung gegen ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren ab. Neben dem Straßenverkehr sind aber auch Anwendungen denkbar.
Der Schadenersatz-Rechtsschutz versichert Kosten für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen eines Geschädigten. In der Regel ist die Schadenersatz-Rechtsschutz ebenfalls Teil einer Verkehrs-Rechtsschutz-Police.
Für gerichtliche Verfahren vor deutschen Sozialgerichten tritt der Sozialgerichts-Rechtsschutz ein. Abgedeckt sind damit beispielsweise Rechtstreitigkeiten mit gesetzlichen Krankenkassen oder Klagen gegen die Bundesanstalt für Arbeit.
Verfahren im Bereich Steuer- und Abgabenrecht vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten hingegen sind durch den Steuer-Rechtsschutz abgedeckt.
Der Straf-Rechtsschutz leistet bei Verfahrenskosten, die bei der Abwehr des Vorwurfs einer Straftat entstehen. Zumeist ist der Straf-Rechtsschutz im Rahmen einer Verkehrs-Rechtsschutzpolice integriert, grundsätzlich tritt diese Form des Rechtsschutzes auch bei sonstigen strafrechtlichen Vergehen ein.
Der Vertrags-Rechtsschutz tritt ein bei Streitigkeiten aus Verträgen und dinglichen Rechten, beispielsweise Kaufverträgen oder Abonnements.
Bestandteil einer Verkehrs-Rechtsschutzpolice ist auch der Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen. Diese tritt ein bei verkehrsrechtlichen Streitigkeiten vor Verwaltungsgerichten und –behörden, beispielsweise in Führerscheinangelegeheiten.
Zu beachten ist in jedem Fall die jeweilige Wartezeit der Versicherung – in der Regel drei Monate. Sie verhindert, dass ein Versicherter kurz vor einem anstehenden Prozess eine Rechtsschutz-Versicherung zur Vermeidung der auf ihn zukommenden Kosten abschließt.
Die Rechtsschutz-Versicherung tritt ein für Kosten, die dem Versicherten durch einen Rechtsstreit entstehen.
Ein Unfall im Straßenverkehr mit ungeklärter Schuldfrage, ein Streit mit dem Vermieter um eine Mieterhöhung, eine ungerechtfertigte Kündigung – manchmal lässt es sich nicht vermeiden, sich auf juristische Streitigkeiten einzulassen. Im Falle einer Niederlage kann ein solcher Rechtsstreit beträchtliche Kosten nach sich ziehen.
Für diese Kosten –sofern sie für den Erfolg im Rechtsstreit notwendig sind – tritt eine Rechtsschutz-Versicherung ein. Sie übernimmt die Rechtsanwaltskosten des Versicherten innerhalb der gesetzlichen Vergütungsgrenzen und tritt ein für Verfahrenskosten vor Gerichten und Verwaltungsbehörden, die dem Versicherten sowie der jeweiligen gegnerischen Partei entstehen – einschließlich der Kosten für Gutachter und Gerichtsvollzieher sowie eventuelle Aufwandsentschädigungen für Zeugen. Bei Bedarf tritt die Rechtsschutz-Versicherung auch ein für Vollstreckungs- und Kautionskosten.
Nicht eintrittspflichtig ist die Rechtsschutz-Versicherung bei Verfahren, in denen der Versicherte geklagt hat und diese Klage entweder von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hat oder mutwillig erfolgt ist, sprich: in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht, also auch im Erfolgsfall kein Mehrwert gegenüber dem Unterlassen der Klage entstünde.
Eine Rechtsschutz-Versicherung leistet dabei nur für das konkret im Vertrag versicherte Risiko. Dabei unterscheiden die Versicherer zwischen folgenden Formen der Rechtsschutz-Versicherung:
Der Arbeits-Rechtsschutz sichert Rechtsstreitigkeiten ab, die aus einem Arbeits- oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Arbeitgeber entstehen.
Der Beratungs-Rechtsschutz umfasst ausschließlich Beratungsleistungen durch Rechtsanwälte im Familien- und Erbrecht, also beispielsweise in Bezug auf Unterhaltsansprüche oder Erbansprüche.
Versicherungsschutz bei Dienstvergehen oder Verstößen gegen Standes- und Berufspflichten bietet der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz. Diese tritt ein bei Verfahren vor berufsständischen Kammern oder auch bei beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren, beispielsweise wegen Verstoßes gegen Aufsichtspflichten o.Ä.
Der Eigentümer- und Miet-Rechtsschutz tritt ein bei Rechtsstreitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen sowie bei Eigentums- oder Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Die häufigste Anwendung findet eine Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzversicherung im Straßenverkehr. Sie sichert die Kosten für die Verteidigung gegen ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren ab. Neben dem Straßenverkehr sind aber auch Anwendungen denkbar.
Der Schadenersatz-Rechtsschutz versichert Kosten für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen eines Geschädigten. In der Regel ist die Schadenersatz-Rechtsschutz ebenfalls Teil einer Verkehrs-Rechtsschutz-Police.
Für gerichtliche Verfahren vor deutschen Sozialgerichten tritt der Sozialgerichts-Rechtsschutz ein. Abgedeckt sind damit beispielsweise Rechtstreitigkeiten mit gesetzlichen Krankenkassen oder Klagen gegen die Bundesanstalt für Arbeit.
Verfahren im Bereich Steuer- und Abgabenrecht vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten hingegen sind durch den Steuer-Rechtsschutz abgedeckt.
Der Straf-Rechtsschutz leistet bei Verfahrenskosten, die bei der Abwehr des Vorwurfs einer Straftat entstehen. Zumeist ist der Straf-Rechtsschutz im Rahmen einer Verkehrs-Recht
Die Rechtsschutz-Versicherung tritt ein für Kosten, die dem Versicherten durch einen Rechtsstreit entstehen.
Ein Unfall im Straßenverkehr mit ungeklärter Schuldfrage, ein Streit mit dem Vermieter um eine Mieterhöhung, eine ungerechtfertigte Kündigung – manchmal lässt es sich nicht vermeiden, sich auf juristische Streitigkeiten einzulassen. Im Falle einer Niederlage kann ein solcher Rechtsstreit beträchtliche Kosten nach sich ziehen.
Für diese Kosten –sofern sie für den Erfolg im Rechtsstreit notwendig sind – tritt eine Rechtsschutz-Versicherung ein. Sie übernimmt die Rechtsanwaltskosten des Versicherten innerhalb der gesetzlichen Vergütungsgrenzen und tritt ein für Verfahrenskosten vor Gerichten und Verwaltungsbehörden, die dem Versicherten sowie der jeweiligen gegnerischen Partei entstehen – einschließlich der Kosten für Gutachter und Gerichtsvollzieher sowie eventuelle Aufwandsentschädigungen für Zeugen. Bei Bedarf tritt die Rechtsschutz-Versicherung auch ein für Vollstreckungs- und Kautionskosten.
Nicht eintrittspflichtig ist die Rechtsschutz-Versicherung bei Verfahren, in denen der Versicherte geklagt hat und diese Klage entweder von vornherein keine Aussicht auf Erfolg hat oder mutwillig erfolgt ist, sprich: in einem groben Missverhältnis zum angestrebten Erfolg steht, also auch im Erfolgsfall kein Mehrwert gegenüber dem Unterlassen der Klage entstünde.
Eine Rechtsschutz-Versicherung leistet dabei nur für das konkret im Vertrag versicherte Risiko. Dabei unterscheiden die Versicherer zwischen folgenden Formen der Rechtsschutz-Versicherung:
Der Arbeits-Rechtsschutz sichert Rechtsstreitigkeiten ab, die aus einem Arbeits- oder öffentlich-rechtlichen Dienstverhältnis zwischen dem Versicherungsnehmer und seinem Arbeitgeber entstehen.
Der Beratungs-Rechtsschutz umfasst ausschließlich Beratungsleistungen durch Rechtsanwälte im Familien- und Erbrecht, also beispielsweise in Bezug auf Unterhaltsansprüche oder Erbansprüche.
Versicherungsschutz bei Dienstvergehen oder Verstößen gegen Standes- und Berufspflichten bietet der Disziplinar- und Standes-Rechtsschutz. Diese tritt ein bei Verfahren vor berufsständischen Kammern oder auch bei beamtenrechtlichen Disziplinarverfahren, beispielsweise wegen Verstoßes gegen Aufsichtspflichten o.Ä.
Der Eigentümer- und Miet-Rechtsschutz tritt ein bei Rechtsstreitigkeiten aus Miet- und Pachtverhältnissen sowie bei Eigentums- oder Nachbarschaftsstreitigkeiten.
Die häufigste Anwendung findet eine Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzversicherung im Straßenverkehr. Sie sichert die Kosten für die Verteidigung gegen ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren ab. Neben dem Straßenverkehr sind aber auch Anwendungen denkbar.
Der Schadenersatz-Rechtsschutz versichert Kosten für die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen eines Geschädigten. In der Regel ist die Schadenersatz-Rechtsschutz ebenfalls Teil einer Verkehrs-Rechtsschutz-Police.
Für gerichtliche Verfahren vor deutschen Sozialgerichten tritt der Sozialgerichts-Rechtsschutz ein. Abgedeckt sind damit beispielsweise Rechtstreitigkeiten mit gesetzlichen Krankenkassen oder Klagen gegen die Bundesanstalt für Arbeit.
Verfahren im Bereich Steuer- und Abgabenrecht vor deutschen Finanz- und Verwaltungsgerichten hingegen sind durch den Steuer-Rechtsschutz abgedeckt.
Der Straf-Rechtsschutz leistet bei Verfahrenskosten, die bei der Abwehr des Vorwurfs einer Straftat entstehen. Zumeist ist der Straf-Rechtsschutz im Rahmen einer Verkehrs-Rechtsschutzpolice integriert, grundsätzlich tritt diese Form des Rechtsschutzes auch bei sonstigen strafrechtlichen Vergehen ein.
Der Vertrags-Rechtsschutz tritt ein bei Streitigkeiten aus Verträgen und dinglichen Rechten, beispielsweise Kaufverträgen oder Abonnements.
Bestandteil einer Verkehrs-Rechtsschutzpolice ist auch der Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen. Diese tritt ein bei verkehrsrechtlichen Streitigkeiten vor Verwaltungsgerichten und –behörden, beispielsweise in Führerscheinangelegeheiten.
Zu beachten ist in jedem Fall die jeweilige Wartezeit der Versicherung – in der Regel drei Monate. Sie verhindert, dass ein Versicherter kurz vor einem anstehenden Prozess eine Rechtsschutz-Versicherung zur Vermeidung der auf ihn zukommenden Kosten abschließt.
sschutzpolice integriert, grundsätzlich tritt diese Form des Rechtsschutzes auch bei sonstigen strafrechtlichen Vergehen ein.
Der Vertrags-Rechtsschutz tritt ein bei Streitigkeiten aus Verträgen und dinglichen Rechten, beispielsweise Kaufverträgen oder Abonnements.
Bestandteil einer Verkehrs-Rechtsschutzpolice ist auch der Verwaltungs-Rechtsschutz in Verkehrssachen. Diese tritt ein bei verkehrsrechtlichen Streitigkeiten vor Verwaltungsgerichten und –behörden, beispielsweise in Führerscheinangelegeheiten.
Zu beachten ist in jedem Fall die jeweilige Wartezeit der Versicherung – in der Regel drei Monate. Sie verhindert, dass ein Versicherter kurz vor einem anstehenden Prozess eine Rechtsschutz-Versicherung zur Vermeidung der auf ihn zukommenden Kosten abschließt.
In diesem Zusammenhang
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Berufliche Rechtsschutzversicherung
Eine berufliche Rechtsschutzversicherung tritt ein für Kosten, die einem Selbstständigen durch einen Rechtsstreit entstehen.


















