Während eine Kaskoversicherung Sachschäden am versicherten Fahrzeug abdeckt, tritt eine Insassen-Unfallversicherung bei Personenschäden ein, die Insassen des Fahrzeugs erleiden.

Unabhängig von der Schuldfrage werden dabei alle Schäden versichert, die den im Fahrzeug befindlichen Personen  während des Gebrauchs inklusive des Ein- und Ausstiegs sowie des Be- und Entladevorgangs an Leib und Gesundheit entstehen. Der Versicherungsschutz erstreckt sich dabei von der Zahlung von Kranken- und Krankenhaustagegeldern während der medizinischen Behandlung von Gesundheitsschäden bis hin zu Zahlung einer vereinbarten Versicherungssumme im Invaliditäts- oder gar Todesfall.

Nicht versichert hingegen sind Fahrzeuginsassen, die sich dort unberechtigt aufgehalten haben beispielsweise Fahrzeugdiebe.

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