Motorboote
Eine Havarie mit einem anderen Boot in einer engen Fahrrinne, eine Beschädigung des Boots beim Anlegen oder ein Einbruch auf dem Schiff in einem Hafen – für ein Boot auf Flüssen oder Seen gibt es beinahe ebenso viele Risiken wie für Autos auf der Straße.
Diese Risiken versichert eine spezielle Kaskoversicherung für Motorboote. Zu den versicherten Gefahren zählen nahezu alle Beschädigungen, die an einem Boot inklusive der notwendigen Ausrüstungsgegenstände und technischen Anlagen verursacht werden können, bis hin zur vollständigen Zerstörung, soweit diese durch Brände, Blitzschläge, Explosionen, Kurzschlüsse oder höhere Gewalt ausgelöst werden. Auch fehlgeschlagene nautische Manöver, Vandalismus, Einbrüche oder der Diebstahl eines kompletten Bootes sind im Versicherungsschutz mit abgedeckt.
Der Versicherungsschutz greift nicht, wenn der Versicherungsnehmer fahrlässig mit einem fahruntauglichen Boot in See gestochen ist oder dem Bootsführer die notwendige Fahrerlaubnis fehlte. Auch sonstige Fahrlässigkeit des Bootsführers wie etwa das Befahren nicht freigegebener Wasserstraßen, schließen den Versicherungsschutz aus.
Weiterhin nicht von der Versicherung abgedeckt sind Schäden, die hervorgerufen wurden durch klimatische Einflüsse, politische Risiken wie Krieg oder auch Streik, Konstruktions- oder Materialfehler oder durch normale Abnutzung.
Auch Schäden, die außerhalb des Geltungsbereichs einer Police entstehen, werden nicht von der Versicherung nicht übernommen. Dieser Geltungsbereich kann in der Regel individuell vereinbart werden. Er kann sich beispielsweise auf Länder oder auf Kontinente beziehen.






