Jagd-Haftpflicht
Eine Jagd-Haftpflichtversicherung versichert Jagdscheininhaber und von ihnen beschäftigte Jagdgehilfen gegen gesetzlich begründete Schadenersatzansprüche im Fall von Schäden, die im Zusammenhang mit der Jagdausübung entstanden sind.
Ähnlich wie eine Kfz-Haftpflichtversicherung ist die Jagd-Haftpflichtversicherung eine gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung, ohne die der Jagdschein nicht ausgestellt wird – und ist damit Pflicht für Berufs- und Freizeitjäger, Jagdaufseher und Förster, aber auch für Falkner, denn auch der Falknerschein ist vom Abschluss einer Jagd-Haftpflichtversicherung abhängig. Inhaber von Tagesjagdscheinen können sich für die Dauer der Gültigkeit des Tagesscheins versichern.
Die Jagd-Haftpflichtversicherung deckt weltweit Schäden ab, die durch den Besitz oder Gebrauch einer legal im Besitz des Versicherten befindlichen Schusswaffe sowie durch brauchbarkeitsgeprüfte Jagdhunde und Beizvögel wie Falken oder Sperber entstehen. Zusätzlich sind weitere Risiken wie die Durchführung öffentlicher Jagden, der Betrieb jagdlicher Einrichten sowie als Produktrisiko-Versicherung Personen- und Sachschäden aus dem Verkauf und der Abgabe von Wild oder Wildbret versicherbar.
Die versicherten Schäden werden mindestens in Höhe der gesetzlich vorgeschriebenen Mindestdeckung von 500.000 Euro für Personen- und 50.000 Euro für Sachschäden abgedeckt. Höhere Deckungsbeiträge sind jedoch nicht unüblich.






