Eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sichert Immobilieneigentümer und Mieter über den Umfang der privaten bzw. betrieblichen Haftpflichtversicherung gegen Schadensersatzforderungen Dritter ab, die in der Verletzung der Verkehrssicherungspflichten in Zusammenhang mit einer Immobilie begründet sind.

Die Verkehrssicherungspflichten besagen, dass alle Eigentümer, Mieter, Leasingnehmer oder Pächter von Immobilien für die Sicherheit Dritter in um ihre Immobilie verantwortlich sind. So soll etwa verhindert werden, dass Passanten auf dem nassen Laub auf dem Gehweg vor der Tür ausrutschen oder aufgrund fehlender Beleuchtung stürzen oder dass Schäden aufgrund von fehlender Instandsetzung oder  Sicherung der Immobilie entstehen.

Ist dann doch aufgrund ungenügender Erfüllung dieser Pflichten ein Schaden entstanden, so haftet der für die ausgebliebene Pflichterfüllung Verantwortliche.

Im Regelfall reicht Privatpersonen für solche Haftpflichtschäden der Deckungsumfang der privaten Haftpflichtversicherung aus. Wohnen jedoch familienfremde Personen als Mieter in einem Haus, ist der der herkömmliche Haftpflichtschutz nicht mehr ausreichend. Daher empfiehlt sich für die Vermieter der Abschluss einer Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung. Diese wird daher auch häufig als Vermieter-Haftpflicht bezeichnet.

Auch für Wohnungseigentümergemeinschaften ist eine Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung wichtig, da sich der Schutz der privaten Haftpflichtversicherungen der Einzeleigentümer nicht auf das Gemeinschaftseigentum, also Treppenhaus oder Dachboden, erstreckt.

Versicherungsnehmer in der Haus- und Grundbesitzer-Haftpflichtversicherung sind daher in der Regel Wohnungseigentümergemeinschaften und Vermieter, aber auch sonstige Eigentümer, Mieter, Pächter, Leasingnehmer oder auch Nutznießer einer Immobilie.

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