Besitzer von Öltanks
Die Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung tritt ein bei Schäden, die sich aus der Verschmutzung von Grundwasser oder Gewässern durch gewässerschädliche Stoffe, insbesondere durch Öl aus Tanks, ergeben.
Privatpersonen und Gewerbebetriebe, die Aufbewahrungsanlagen für potenziell gewässerschädliche Stoffe betreiben, haften gemäß Wasserhaushaltsgesetz in unbegrenzter Höhe für Schäden, die durch den Austritt dieser Stoffe verursacht werden – selbst wenn der Anlagenbetreiber den Schaden nicht schuldhaft verursacht hat (Gefährdungshaftung).
Unter dem Begriff „Anlagen zur Aufbewahrung von gewässerschädigenden Stoffen“ werden beispielsweise Heizöltanks für Wohnhäuser oder gewerblich genutzte Gebäude verstanden, aber auch sämtliche anderen Tanks, in denen Stoffe wie Chemikalien o.Ä. aufbewahrt werden, die bei einem Austritt Wasser kontaminieren können. Betroffen können also Privatpersonen wie auch Gewerbetreibende sein.
Treten solche Stoffe aus dem Aufbewahrungsbehältnis aus oder gelangen während dessen Befüllens oder Leerens in die Umwelt und verursachen einen Schaden, so können Geschädigte Schadenersatzansprüche stellen. Solche Schäden können wie andere Umweltschäden schnell sehr teuer werden.
Eine Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung deckt solche Schadenersatzansprüche über den Umfang von Haftpflicht-Versicherungen hinaus ab, die beispielsweise Heizöltanks bis zu einem bestimmten Fassungsvermögen einbeziehen können. Nicht versichert in der Gewässerschaden-Haftpflichtversicherung sind hingegen Schäden, die an der Aufbewahrungsanlage selbst entstehen sowie die Kosten für Präventivmaßnahmen zur Verhinderung eines drohenden Gewässerschadens.






