Als Berufshaftpflichtversicherung bietet eine Dienst- oder Amts-Haftpflichtversicherung Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst Schutz vor Haftpflichtansprüchen aus Sach- und Personenschäden.

Vom Unfall mit der Arbeitsmaschine auf dem kommunalen Bauhof über die Verletzung von Schul- oder Kindergartenkindern auf dem Pausenhof bis hin zur durch Unachtsamkeit im städtischen Wasserwerk verursachte Trinkwasserverschmutzung – die Bandbreite der im Rahmen der dienstlichen Aufgaben von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst verursachten Schäden kann groß sein.

Die Dienst- oder Amts-Haftpflichtversicherung sichert den Versicherungsnehmer bei direkten Schadensersatzansprüchen geschädigter Dritter, aber auch gegenüber seinem Dienstherren ab. Nimmt dieser den Versicherungsnehmer aufgrund von Schadensersatzansprüchen in Regress, denen er sich aufgrund von Dienstpflichtverletzungen des Versicherungsnehmers gegenübersieht, oder meldet Ansprüche aufgrund von Schäden an seinem Landes- oder Staatseigentum an, tritt die Versicherung ebenfalls ein.

Für finanzielle Folgen dieser Schäden (Vermögensschäden) tritt die Versicherung hingegen nicht ein, ebenso wenig wie für Haftung für den Verlust von Dienstschlüsseln, die jedoch in der Regel optional als Zusatzoption buchbar ist.

Als Berufshaftpflichtversicherung bietet eine Dienst- oder Amts-Haftpflichtversicherung Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst Schutz vor Haftpflichtansprüchen aus Sach- und Personenschäden.

Vom Unfall mit der Arbeitsmaschine auf dem kommunalen Bauhof über die Verletzung von Schul- oder Kindergartenkindern auf dem Pausenhof bis hin zur durch Unachtsamkeit im städtischen Wasserwerk verursachte Trinkwasserverschmutzung – die Bandbreite der im Rahmen der dienstlichen Aufgaben von Beamten und Angestellten im öffentlichen Dienst verursachten Schäden kann groß sein.

Die Dienst- oder Amts-Haftpflichtversicherung sichert den Versicherungsnehmer bei direkten Schadensersatzansprüchen geschädigter Dritter, aber auch gegenüber seinem Dienstherren ab. Nimmt dieser den Versicherungsnehmer aufgrund von Schadensersatzansprüchen in Regress, denen er sich aufgrund von Dienstpflichtverletzungen des Versicherungsnehmers gegenübersieht, oder meldet Ansprüche aufgrund von Schäden an seinem Landes- oder Staatseigentum an, tritt die Versicherung ebenfalls ein.

Für finanzielle Folgen dieser Schäden (Vermögensschäden) tritt die Versicherung hingegen nicht ein, ebenso wenig wie für Haftung für den Verlust von Dienstschlüsseln, die jedoch in der Regel optional als Zusatzoption buchbar ist.

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