Haftpflichtversicherungen sichern Schadensersatzzahlungen ab, die auf natürliche oder juristische Personen zukommen, die Dritten gegenüber schuldhaft einen Schaden verursachen.

Das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB) legt fest, dass natürliche oder juristische Personen, die vorsätzlich oder fahrlässig das Leben, den Körper, die Gesundheit, die Freiheit, das Eigentum oder ein sonstiges Recht eines Anderen widerrechtlich verletzen, dafür zu haften haben.

Diese Haftung bringt mit sich, dass der Schadensverursacher gegenüber dem Geschädigten zu Schadensersatzzahlungen verpflichtet ist. Je nach Art des entstandenen Schadens können sich solche Zahlungen schnell summieren – eine Haftungsgrenze sieht das Gesetz nämlich nicht vor.

Macht ein Geschädigter Schadensersatzzahlungen geltend, erfüllt die Haftpflicht-Versicherung des Zahlungspflichtigen zwei Funktionen: Sind die Ansprüche des Geschädigten berechtigt, übernimmt die Haftpflicht-Versicherung die Zahlung der Schadenersatzes. Ausnahmen bilden lediglich reine Vermögensschäden, die im Gesetzestext nicht explizit erwähnt sind – diese werden generell nicht versichert. Vermögensschäden, die als Folge von Sach- oder Personenschäden auftreten, sind jedoch im Versicherungsschutz inbegriffen.

Ist eine Schadenersatzforderung unberechtigt – hat der Schadenersatzpflichtige den Schaden also entweder gar nicht oder aber nicht schuldhaft verursacht – übernimmt die Haftpflicht-Versicherung die Abwehr der Forderung, notfalls auch mit Hilfe von Gutachtern und Sachverständigen oder vor Gericht. Stellt sich jedoch im Laufe dieses Abwehrprozesses heraus, dass die Forderung doch berechtigt ist, übernimmt die Versicherung dennoch die Zahlung.

Schäden können in zahlreichen Situationen entstehen. Daher gibt es zur Abdeckung der unterschiedlichen Risiken zahlreiche Haftpflicht-Versicherungs-Policen, von der Privat- oder Tierhalter-Haftpflicht im privaten Bereich über Dienst- und Amts-Haftpflichtversicherungen im beruflichen Sektor bis hin zu Gewässerschaden-Haftpflichtversicherungen im betrieblichen Bereich.