Gebäudeversicherung
Die Gebäudeversicherung tritt ein für Schäden an privaten oder geschäftlich genutzten Gebäuden, wobei sich die Versicherungsbedingungen für Privat- und Gewerbegebäude mitunter unterscheiden.
Ein Zimmerbrand, ein Rohrbruch – Schäden an Gebäuden können die unterschiedlichsten Ursachen haben. Die Gebäudeversicherung sorgt dafür, dass die finanziellen Schäden für den Gebäudeeigentümer im Schadensfall ersetzt werden. Daher entspricht die Versicherungssumme einer Gebäudeversicherungspolice in der Regel dem maximal zu ersetzenden Schaden – nämlich der Neuerrichtung des Gebäudes im Fall seiner kompletten Zerstörung.
Damit die Deckungssumme sich den im Regelfall im Laufe der Zeit steigenden Herstellungskosten anpasst, wird üblicherweise die Form der gleitenden Neuwertversicherung gewählt, die die Deckungssumme an den Baukostenindex koppelt.
Um die unterschiedlichen Risiken abzudecken, denen ein Gebäude unterliegt, ist eine Gebäudeversicherung eine Kombination aus in der Regel vier verschiedenen Versicherungsarten:
Als Versicherung gegen Leitungswasser und Rohrbruch sichert die Gebäudeversicherung Schäden ab, die durch das bestimmungswidrige Austreten von Wasser oder Dampf aus den Rohren der Wasserversorgung und der Heizung des versicherten Gebäudes entstehen, beispielsweise durch Frost oder Rohrbruch. Voraussetzung: Der Versicherungsnehmer hat seine Wartungspflichten erfüllt. Ebenfalls abgesichert sind Schäden durch Geräte, die mit der Heizungs- und Wasserversorgung eines Gebäudes zusammenhängen, vom Wasserhahn bis zum Heizkessel.
Zusätzlich können auch Rohrleitungen außerhalb des Gebäudes mit abgesichert werden. Nicht hingegen versichert sind Schäden durch anderes als Leitungswasser, beispielsweise Grundwasser, Regen oder Reinigungswasser.
Als Versicherung gegen Feuer tritt die Gebäudeversicherung für alle Brandschäden ein, ausgenommen Schäden durch Unterdruck oder durch Zigarettenglut, Schäden durch elektrischen Strom an den entsprechenden Leitungen oder an Schaltern. Neben den unmittelbaren Schäden durch den Brand selbst sind auch mittelbare Schäden abgesichert, die als nicht zu vermeidende Folgen entstehen, wie Beschädigungen in Folge der Brandbekämpfung und des Löschwassers sowie aufgrund des Brandes abhanden gekommene Besitztümer.
Als Versicherung gegen Sturm und Hagel sind im Rahmen der Gebäudeversicherung unmittelbare Schäden versichert, die durch einen Sturm ab Windstärke acht an fertigen Gebäuden oder Dingen in versicherten Gebäuden entstehen. Abgesichert sind auch Schäden, die mittelbar durch den Sturm verursacht werden, beispielsweise durch umgestürzte Bäume, die ein Gebäude beschädigen.
Durch das Eindringen von Hagel, Regen o.Ä. durch Fenster oder Türöffnungen entstehende Schäden sind hingegen ebenso wenig versichert wie große Scheiben oder Teile an der Außenhülle der Gebäude.
Als Glasversicherung tritt die Gebäudeversicherung für Schäden an Glasflächen an der Außenseite von Gebäuden ein. Dazu gehören Tür- und Fensterverglasungen, aber auch Flächen an Wintergärten oder Balkonen im privaten sowie beispielsweise Schaufenstern im gewerblichen Bereich.
Um weitere Risiken abzudecken, bietet sich als Ergänzung zur Gebäudeversicherung eine Elementarschaden-Versicherung an, die darüber hinaus beispielsweise Schäden durch Erdbeben oder –rutsche, Schneedruck, Überschwemmungen, Hochwasser oder Lawinen abdeckt.
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