Risikovorsorge
Mit Hilfe einer Risikolebensversicherung können die wirtschaftlichen Risiken, die aus dem Tod eines Versicherten entstehen, abgesichert werden.
Stirbt ein Familienmitglied, ist dies neben dem persönlichen Verlust ein wirtschaftliches Risiko für die Angehörigen, insbesondere, wenn der Verstorbene maßgeblich oder gar allein zum Familieneinkommen beigetragen hat. Die eigene Immobilie muss weiterhin abgezahlt, Kredite weiterhin bedient und der bisherige Lebensstil soll nach Möglichkeit beibehalten werden können.
Um diese wirtschaftlichen Herausforderungen auch nach dem Tod eines Familienmitglieds bewältigen zu können, bietet sich der Abschluss einer Risikolebensversicherung an. Stirbt der Versicherte während der Vertragslaufzeit, zahlt die Versicherung die vorab vereinbarte Versicherungssumme an den Begünstigten aus.
Mehrere Formen der Risikolebensversicherung stehen dabei für die Absicherung von Partnern und Familienangehörigen zur Wahl:
Um den Lebensunterhalt von Hinterbliebenen zu sichern, bietet sich der Abschluss einer Risikolebensversicherung mit gleich bleibender Versicherungssumme an. Bei dieser bleibt die bei Eintritt des Versicherungsfalls von der Versicherung auszuzahlende Summe während der gesamten Laufzeit konstant.
Eine Variante dieser Versicherungsart ist die Risikolebensversicherung auf verbundene Leben. Diese Versicherungsart bietet sich an, um wirtschaftlich voneinander abhängige Personen – beispielsweise doppelverdienende Ehepartner oder Geschäftspartner – abzusichern. In den Versicherungsvertrag werden beide Personen aufgenommen. Stirbt einer von ihnen, leistet die Versicherung einmalig die vereinbarte Versicherungssumme an die zweite Person, anschließend erlischt der Vertrag.
Als Absicherung einer speziellen Verbindlichkeit kann eine Risikolebensversicherung mit fallender Versicherungssumme, auch als Restschuldversicherung bezeichnet, empfehlenswert sein. Sie wird häufig von Banken in Verbindung mit einem Darlehen angeboten. Der von der Versicherung auszuzahlende Betrag ist dabei an die Restschuld des Darlehens gekoppelt und sinkt im Gleichschritt mit dieser mit fortschreitender Laufzeit. Stirbt der Versicherte, wird der aus dem Darlehen noch ausstehende Betrag von der Versicherung beglichen. Bei dieser Art der Risikoversicherung ist daher statt der Angehörigen in der Regel der Darlehensgeber als Begünstigter im Versicherungsvertrag eingetragen.












