Gesetzliche Krankenversicherung
Die gesetzliche Krankenversicherung sichert als gesetzlich vorgeschriebene Pflichtversicherung die medizinische Grundversorgung aller Deutschen ab.
In der gesetzlichen Krankenversicherung pflichtversichert sind Arbeitnehmer und Praktikanten mit einem Jahreseinkommen unterhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze, Arbeitslose und Sozialhilfeempfänger, Behinderte sowie Rentner, die den überwiegenden Teil ihres Arbeitslebens Mitglied in der gesetzlichen Krankenversicherung waren.
Freiwillig können sich Arbeitnehmer mit einem Jahresentgelt oberhalb der Entgeltgrenze in der gesetzlichen Krankenversicherung versichern, wenn diese Grenze 3 Jahre in Folge überschritten wurde oder diese direkt bei der ersten Aufnahme eines versicherungspflichtigen Arbeitsverhältnisses oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze. Auch Selbstständige können als freiwillig Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben.
Ihre Vorteile ausspielen kann die gesetzliche Krankenversicherung beim Thema Familienversicherung. Familienmitglieder können in der gesetzlichen Krankenversicherung beitragsfrei mitversichert werden, wenn sie nur ein geringes eigenes Einkommen, beispielsweise durch eine geringfügige Beschäftigung („400 Euro-Job“), erwirtschaften. Dies betrifft Ehepartner sowie eingetragene Lebenspartner, insbesondere aber auch Kinder. Eigene Kinder, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, sind in jedem Fall beitragsfrei mitversichert. Auch nicht erwerbstätige Kinder sind bis zur Vollendung des 23. Lebensjahres beitragsfrei mitversichert. Diese Altersgrenze erhöht sich bis Ende des 25. Lebensjahrs, wenn sich die Kinder noch in der Schulausbildung befinden.
Die gesetzlichen Krankenkassen erheben seit 2009 einen festgelegten Einheitsbeitrag, von dem nur einige Krankenkassen in Form eines gesetzlich gestatteten Zusatzbeitrags nach oben abweichen. Der Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherungen ist zu 96% festgeschrieben – die restlichen 4% können jedoch deutlich voneinander abweichen:
Viele Krankenkassen belohnen gesundheitsfördernde Aktivitäten der Versicherten mit Bonusmodellen, die finanzielle Zuschüsse oder Beitragsrückerstattung bieten. Bei vielen Wahltarifen mit Selbstbeteiligung, Beitragsrückerstattung oder Kostenerstattung können die Versicherten ebenso sparen wie bei Hausarztmodellen oder speziellen Tarifen für chronisch Kranke.
Den Vergleich der einzelnen Leistungen der gesetzlichen Krankenkassen übernehmen wir bei Interesse auf Honorarbasis gerne für Sie.



