Berufsunfähigkeitsvorsorge
Eine Berufsunfähigkeit kann auf viele Arten eintreten – ein Verkehrsunfall, eine Krankheit, ein Burn-out-Syndrom. Es kann Jeden treffen. Die finanziellen Folgen für einen Arbeitnehmer und seiner Familie können gravierend sein.
Gegen diese finanziellen Folgen kann man sich mit Hilfe einer privaten Berufsunfähigkeitsversicherung absichern, die daher von entscheidender Bedeutung für die Absicherung von Arbeitnehmern und Angehörigen ist.
Denn die gesetzliche Rentenversicherung deckt Berufsunfähigkeit seit dem Jahr 2001 nicht mehr für alle Versicherten ab. Nur noch Versicherte, die vor 1961 geboren wurden, können bei Berufsunfähigkeit Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung erwarten – und das auch nur in Höhe der Hälfte der vollen Erwerbsminderungsrente.
Für alle nach dem 1. Januar 1961 Geborenen sind nur für den Fall einer teilweisen oder vollständigen Erwerbsminderung Zahlungen aus der gesetzlichen Rentenversicherung zu erwarten.
Eine Erwerbsminderung berücksichtigt allerdings nicht den jeweils ausgeübten Beruf, sondern betrachtet die Arbeitsfähigkeit einer Person im Allgemeinen. Ist jemand also körperlich in der Lage, mehr als sechs Stunden irgendeiner Tätigkeit nachzugehen, gilt er erwerbsfähig, erhielte also trotz körperlicher Beeinträchtigung keine Erwerbsminderungsrente.
Eine private Erwerbsunfähigkeitsversicherung sichert die Erwerbsunfähigkeit ab. Diese entspricht in ihrer Definition dem Begriff der “vollen Erwerbsminderung“ der gesetzlichen Rentenversicherung, tritt also dann ein, wenn der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, mindestens 3 Stunden einer beliebigen Erwerbstätigkeit nachzugehen. Da bei der Erwerbsunfähigkeitsversicherung kein Berufsschutz besteht, ist diese in der Regel günstiger als eine Berufsunfähigkeitsversicherung.
Zum Themenkomplex der Berufsunfähigkeitsvorsorge zählt auch die Schwere-Krankheiten-Versicherung („Dread Desease“). Sie zahlt bei Eintritt von schweren Krankheiten wie Krebs, Multiple Sklerose oder Lebererkrankungen, deckt häufig aber auch bei Herzinfarkte, Schlaganfälle oder die Folgen schwerer Unfälle ab. Die Zahlung erfolgt, anders als bei Berufs- oder Erwerbsunfähigkeitsversicherungen, unabhängig davon, ob die Arbeitskraft der versicherten Person eingeschränkt ist oder nicht.
In diesem Zusammenhang
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Berufsunfähigkeitsversicherung
Eine Berufsunfähigkeitsversicherung versichert die körperliche Fähigkeit, einen bestimmten Beruf auszuüben.












