Der Begriff „Lebensversicherung“ ist dabei als Oberbegriff zu verstehen, unter dem die kapitalbildende Lebensversicherung, die private Rentenversicherung sowie die Risikolebensversicherung zusammengefasst werden. Diesen drei Versicherungstypen gemein ist der Todesfallschutz: Beim Tod des Versicherten wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte Beitragssumme garantiert an Hinterbliebene ausgezahlt.

Die kapitalbildende Lebensversicherung kombiniert die Todesfallabsicherung mit einem Sparprozess. Mit ihr können Versicherte sowohl den eigenen Ruhestand als auch ihre Familie risikofrei absichern.

Stirbt der Versicherte, leistet der Versicherer die im Versicherungsvertrag vereinbarte Todesfallsumme zuzüglich der bis dahin gutgeschriebenen Überschussbeteiligung. Im Erlebensfall ist die Auszahlung der bis dahin eingezahlten Sparbeiträge mit einer Verzinsung von derzeit 2,25% und einer eventuellen Überschussbeteiligung garantiert. Für nach 2011 abgeschlossene Verträge wird dieser Garantiezins auf 1,75% sinken. Die von Kapitallebensversicherungen erwirtschaftete Rendite liegt im langjährigen Mittel jedoch deutlich über der garantierten Verzinsung.

Da Kapitallebensversicherungen der dritten Schicht der Altersvorsorge zugeordnet werden, genießen die Beiträge während der Ansparphase keine steuerliche Förderung. Bei der Auszahlung allerdings werden lang laufende Lebensversicherungsverträge steuerlich bevorzugt behandelt: Die Erträge aus Kapitallebensversicherungen mit einer Mindestlaufzeit von 12 Jahren, die nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherten fällig werden, müssen lediglich zu 50% versteuert werden.

Die klassische private Rentenversicherung ist ähnlich aufgebaut wie die kapitalbildende Lebensversicherung. Sie bietet allerdings im Erlebensfall anstelle einer einmaligen Auszahlung des Kapitals garantierte monatliche Rentenzahlungen. Der Garantiezins, auf dessen Basis die monatliche Garantierente berechnet wird, ist dabei der gleiche wie bei der Kapitallebensversicherung. Die tatsächlich gezahlte Rente liegt aufgrund erwirtschafteter Überschussbeiträge üblicherweise ebenfalls über der garantierten Summe.

Im Todesfall des Versicherten wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte Beitragssumme garantiert ausgezahlt.

Auch Beiträge zu privaten Rentenversicherungen können steuerlich nicht als Sonderausgaben geltend gemacht werden. Der Steuervorteil ergibt sich bei lang laufenden Rentenverträgen auch hier in der Auszahlungsphase, sofern diese nicht vor Vollendung des 60. Lebensjahres des Versicherten beginnt: Besteuert wird in diesem Fall lediglich der niedrige Ertragsanteil der monatlichen Rentenzahlungen, der aus dem Zinsanteil der Zahlungen berechnet wird.

Eine Risikolebensversicherung sichert die finanzielle Situation von Angehörigen des Versicherten im Todesfall ab. Als reine Risikoabsicherung ist die Risikolebensversicherung eine kostengünstige Alternative zur kapitalbildenden Lebensversicherung und eignet sich vor allem für Familien, Singles mit Kindern, Selbstständige und auch Immobilienerwerber zur Absicherung von Familienangehörigen.

Welche dieser Lebensversicherungen die Richtige ist, hängt von der Lebenssituation, den finanziellen Möglichkeiten und den Zielen jedes Versicherten ab.

Da bei allen Vertragstypen Zahlungen an den Todesfall gekoppelt sind, hängt die Höhe der Beiträge in jedem Fall wesentlich von Alter und Gesundheitszustand des Versicherten bei Vertragsabschluss ab.

Alle drei Vertragstypen lassen sich durch die Kombination verschiedener Bausteine wie Berufsunfähigkeits-, Pflegerentenzusatz- oder Unfallversicherungen den individuellen Bedürfnissen gemäß anpassen. Die Kombination dieser Versicherungen in einem Vertrag führt zu niedrigeren Beiträgen im Vergleich zum Abschluss mehrerer Einzelverträge.

 

Sollten Sie Fragen zu diesem Produkt haben, können Sie uns hier erreichen: