In Deutschland beginnen Erwerbstätige durchschnittlich mit rund 32 Jahren mit dem Sparen fürs Alter. So stehen in der Regel lange Anlagezeiträume zur Verfügung.

Für solch langfristige Anlagezeiträume bieten Investmentfonds gute Chancen. In einem Investmentfonds werden die Gelder vieler Anleger von einem Fondsmanagement gebündelt und gemäß der Fondsrichtlinien in Aktien, Renten oder Immobilien angelegt. Innerhalb dieser Richtlinien wird das Risiko möglichst breit gestreut. So werden kurzfristige Risiken abgefedert und langfristig Erträge generiert.

Für die Altersvorsorge mit Hilfe von Investmentfonds stehen die Einmalanlage, Fondssparpläne sowie fondsgebundene Rentenversicherungen zur Verfügung.

Steht ein größerer Betrag zur Verfügung, der angelegt kann, bietet sich der Kauf von Investmentfonds in Form einer Einmalanlage an. Durch die Wiederanlage der Erträge in neue Fondsanteile sorgt der Zinseszinseffekt für einen raschen Vermögenszuwachs.

Der weitaus häufigere Fall ist das regelmäßige Ansparen kleinerer Beträge in Fondssparplänen. In gleich bleibenden monatlichen Raten erwerben Sparer so nach und nach viele Fondsanteile. Dabei profitieren Sie insbesondere bei Kursdellen vom so genannten „Cost-Average-Effekt“: Bei niedrigen Kursen werden mehr Fondsanteile erworben, bei höheren Kursen weniger. Dies führt zu einer optimalen Wertentwicklung des Fondssparplans bei einem generell positiven Trend des Investmentfonds. Fondssparpläne haben in der Regel keine feste Laufzeit, sondern können vom Sparer jederzeit aufgelöst werden.

Kombiniert mit einer Risikolebensversicherung kann mit Hilfe eines Fondssparplans nicht nur fürs Alter vorgesorgt, sondern zusätzlich auch die Familie des Sparers abgesichert werden.

Die fondsgebundene Rentenversicherung ist ein Rentenversicherungsvertrag, der den Beitrag zum größten Teil in Investmentfonds investiert. Durch die Investition in verschiedene Fonds wird eine noch größere Risikostreuung erreicht.

Je nach persönlicher Risikobereitschaft des Anlegers wird festgelegt, welcher Anteil des Beitrags chancenreiche Aktienfonds und welcher in solidere Rentenfonds investiert wird.

Ein kleiner Teil des Beitrags wird dazu verwendet, zusätzlich die Angehörigen des Versicherten über einen integrierten Todesfallschutz abzusichern: Ist zum Todeszeitpunkt der Wert der angesparten Fondsanteile niedriger als die vorab vereinbarte Versicherungssumme, die die Versicherung im Todesfall zahlt, wird diese Summe dennoch ausbezahlt. Ist der Wert der Fondsanteile höher, steht dieser den Hinterbliebenen zu.

Zum bei Vertragsbeginn vereinbarten Fälligkeitszeitpunkt erfolgt üblicherweise der Beginn einer monatlichen Rentenzahlung. Je nach Vertrag steht dem Versicherten bei Vertragsende aber auch ein Kapitalwahlrecht zu – er kann in diesem Fall über das angesparte Vermögen sofort verfügen.

Steuerlich sind fondsgebundene Rentenversicherungen häufig attraktiver als Fondssparpläne: Während der Ansparphase fällt auf die Erträge keine 25%-ige Abgeltungsteuer an – besonders für Sparer, deren Freibetrag anderweitig ausgeschöpft ist, ein gutes Argument.

Wählen Sparer statt einer Kapitalisierung bei Rentenbeginn eine lebenslange Rentenzahlung, wird nur der niedrige Ertragsanteil der Zahlung versteuert. Dieser ist abhängig vom Alter beim Renteneintritt: Ist der Sparer bei Renteneintritt 65 Jahre alt, beträgt der Ertragsanteil 18%, 17% bei einem Renteneintritt mit 67.

 

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