Eine Transportversicherung schützt Sie und Ihr Unternehmen vor dem Risiko des Verschwindens, der Beschädigung oder der Zerstörung von Waren während des Transports.

Dazu zählt nicht nur die reine Beförderung per Lkw, Schiff, Flugzeug oder Bahn, sondern je nach Versicherungsvertrag auch verschiedene Lagerungsformen, von der Vor- über die zwischen bis hin zur Nachlagerung.

Als produzierendes Unternehmen sind Sie darauf angewiesen, Ihre Güter heil zu Ihren Kunden oder Vertriebspartnern zu transportieren. Ein Transport ist dabei niemals eine hundertprozentig sichere Angelegenheit – egal ob in die nächste Stadt oder in ein anderes Land.

Während des Transportes per Lkw, Schiff, Flugzeug oder Bahn sind Ihre Güter vielfältigen Risiken ausgesetzt: Schon beim Verladen kippen Paletten um, bei einem Lkw-Unfall wird die Ladung zerstört, bei der Zwischenlagerung wird die hochwertige Ware gestohlen.

Zwar haften grundsätzlich die mit der Beförderung betrauten Spediteure, Frachtführer, Lagerhalter oder sonstige Frachtführern für Schäden während des Transports, doch ist gerade bei hochwertigen Gütern deren Haftung nicht selten zu gering, um Ihnen einen erlittenen Schaden ausreichend zu ersetzen.

In solchen Fällen bleiben Sie nicht nur auf den darüber hinaus gehenden Kosten für den Ersatz der beschädigten oder abhanden gekommenen Güter sitzen, sondern auch auf den eventuelle daraus resultierenden Güterfolge- und reinen Vermögensschäden.

In der Transportversicherung sind insbesondere folgende Schäden während des Transports und der (Zwischen-)Lagerung versichert:

  • Unfall des Transportmittels
  • Diebstahl durch Einbruch in das ordnungsgemäß verschlossene Fahrzeug
  • Diebstahl ganzer Kolli
  • Diebstahl des verkehrsüblich gesicherten Fahrzeugs
  • Raub oder räuberische Erpressung
  • Höhere Gewalt, Elementarereignisse
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