Spezial-Managerrechtsschutz
Managerrechtschutz-Policen treten ein für Kosten, die den Top-Führungskräften von Unternehmen durch Rechtsstreitigkeiten entstehen, die ihre Ursache in der Tätigkeit als gesetzlicher Vertreter einer juristischen Person haben.
Die Verletzung von Aufsichtspflichten durch einen Aufsichtsrat, Vorwürfe bezüglich unangemessenen Umgangs mit der Belegschaft – nur zwei Beispiele aus einer ganzen Reihe von Risiken, die Top-Manager auf dem Level Vorstand, Geschäftsführung oder Aufsichtsrat tragen. Bei diesen und ähnlichen Vorwürfen können die Manager persönlich in Haftung genommen und belangt werden.
Managerrechtschutz-Versicherungen decken dabei verschiedene Risiken ab:
Sie übernehmen im Rahmen eines Anstellungsvertrags-Rechtsschutzes die Kosten gerichtlicher und außergerichtlicher Streitigkeiten, die sich aus dem Anstellungsvertrag des Managers ergeben.
Als Vermögensschaden-Rechtsschutz tritt sie ein für Kosten, die für gerichtliche und außergerichtliche Maßnahmen zur Abwehr von Schadenersatzansprüchen in Bezug auf Vermögensschäden anfallen, sofern diese in den gesetzlichen Haftpflichtbestimmungen begründet sind.
Als Straf-Rechtsschutz leistet Managerrechtschutz-Versicherung bei Verfahrenskosten, die bei der Abwehr des Vorwurfs einer Straftat entstehen.
Kosten für die Verteidigung gegen ein Ordnungswidrigkeiten-Verfahren übernimmt die Managerrechtschutz-Versicherung in ihrer Eigenschaft als Ordnungswidrigkeiten-Rechtsschutzversicherung.
Abgeschlossen werden kann die Police vom Manager selbst (Privatlösung) oder aber auch vom Unternehmen (Unternehmenslösung), versichert ist aber in beiden Fällen der Manager.



