Anti-Diskriminierungsrechtschutz-Policen treten ein für Kosten im Zusammenhang mit Rechtstreitigkeiten, die auf dem Allgemeinen Gleichbehandlungsgesetz (AGG) basieren.

Mit dem im Jahr 2006 in Kraft getretenen AGG ist das Risiko, in teure Rechtsstreitigkeiten verwickelt zu werden, für Selbstständige und Unternehmen deutlich angestiegen. Das Gesetz nämlich besagt, dass niemand aus Gründen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität benachteiligt werden darf.

Diesem Gleichbehandlungsgrundsatz müssen nicht nur alle personalpolitische Entscheidungen genügen – vom Bewerbungsprozess bis hin zur sozialen Auswahl bei betriebsbedingten Kündigungen – sondern auch sämtliche betrieblichen Entscheidungen, beispielsweise bezüglich Kunden und Lieferanten.

Bei einem Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz sind Unternehmen für materielle Schäden in unbegrenzter Höhe schadenersatzpflichtig. Auch für immaterielle Schäden müssen „angemessene Entschädigungen“ geleistet werden.

Das besondere Risiko für Unternehmen liegt in der umgekehrten Beweislast, die das AGG vorsieht. Werfen Mitarbeiter, Bewerber, Kunden oder Lieferanten einem Unternehmen einen Verstoß gegen das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz vor, muss das Unternehmen beweisen, dass die fragliche Entscheidung nicht diskriminierend war, sondern sachliche Hintergründe hatte.

Kommt es aufgrund eines Vorwurfs zu einem Verfahren vor Gericht oder vor Schieds- und Schlichtungsstellen, übernimmt die Anti-Diskriminierungsrechtschutzversicherung sowohl die Kosten des Verfahrens als auch die Rechtsanwaltskosten – die eigenen wie ggf. die des Gegners.

Eine Anti-Diskriminierungsrechtsschutzversicherung bietet Unternehmern und Selbstständigen damit einen wirkungsvollen Schutz vor den finanziellen Folgen von Ansprüchen Dritter wegen vermeintlicher oder tatsächlicher Benachteiligung.

Sollten Sie Fragen zu diesem Produkt haben, können Sie uns hier erreichen: