Vermögensschadenhaftpflicht
Eine Vermögensschadenhaftpflichtversicherung tritt als Berufshaftpflichtversicherung ein bei Vermögensschäden, die der Versicherungsnehmer aufgrund schuldhaften Verhaltens bei Dritten verursacht.
Abgesichert sind dabei sogenannte echte Vermögensschäden, also Schäden, die weder Personen noch Sachschäden sind, sondern in der Regel Schäden am tatsächlichen Vermögen. Die Deckung der Vermögensschadenhaftpflichtversicherung geht dabei über die Absicherung der reinen Berufshaftpflichtversicherung hinaus, in der in der Regel Personen- und Sachschäden mit einer höheren Deckungssumme abgesichert sind als Vermögensschäden.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung ist unabdingbar für Personen und Firmen, die fremde Vermögensinteressen wahrnehmen, beispielsweise Architekten, Ärzte, Gutachter, Immobilienmaklern, Journalisten, Notare, Rechtsanwälte, Steuerberater, Übersetzer, Unternehmensberater oder Wirtschaftsprüfer.
All diesen Berufsgruppen ist gemein, dass ein Fehler in der Berufsausübung, ein sogenanntes Berufsversehen, zu echten Vermögensschäden bei Kunden führen kann. Treten echte Vermögensschäden beim Kunden auf, kann dies aufgrund der gesetzlichen Haftungsregelungen auf Basis der Verletzung vertraglicher Sorgfaltspflichten die berufliche und auch die private Existenz des Schadenverursachers gefährden.
Die Vermögensschadenhaftpflichtversicherung tritt in einem solchen Fall ein, reguliert begründete Haftpflichtansprüche der Geschädigten und hilft bei der Abweht unbegründeter Ansprüche.







