Eine Veranstaltungs-Haftpflichtversicherung tritt ein bei Schadensersatzansprüchen Dritter aufgrund von Schäden, die durch die Durchführung einer Veranstaltung verursacht wurden.

Bei der Durchführung von Veranstaltungen jeglicher Art ist der jeweilige Veranstalter verpflichtet, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um die Sicherheit der Veranstaltungsbesucher sicherzustellen. Gelingt dies dem Veranstalter und seinen Mitarbeitern nicht, so haftet er für eintretende Schäden.

Fahrzeuge auf einem zu einem Festgelände gehörenden bewachten Parkplatz werden beschädigt, ein Festwagen eines Umzugs beschädigt eine Straßenlaterne, Besucher eines Rockkonzerts erleiden Verletzungen aufgrund mangelnder Platzorganisation – die Risiken, die auf einen Veranstalter zukommen, sind ebenso vielfältig wie das, was sich hinter dem Begriff „Veranstaltung“ verbergen kann: Von A wie Anti-Atomkraft-Demo bis Z wie Zeltlager erstreckt sich die Palette – zu der das Straßenfest ebenso gehört wie eine Konzertveranstaltung oder eine Automobilausstellung.

Je nach Art der Veranstaltung sind die Risiken jeweils neu zu definieren, weshalb Veranstaltungs-Haftpflichtversicherungen als kurzfristige Versicherungen jeweils für eine spezielle Veranstaltung gelten. Dementsprechend werden die abzudeckenden Risiken sowie die dazugehörenden Prämien pro Versicherungspolice individuell ausgehandelt – von Personen- über Sach- bis hin zu Umweltschäden ist so ziemlich jedes denkbare Risiko zu versichern.

Nicht versichert hingegen sind regelmäßig Schäden, die dem Veranstalter entstehen – beispielsweise durch einen Abbruch oder einen Ausfall der Veranstaltung. Hierfür müssen andere Versicherungen, beispielsweise eine Veranstaltungsausfallversicherung, abgeschlossen werden.

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