Die Umweltschaden-Haftpflichtversicherung sichert störfallbedingte Schäden an der Umwelt und die Kosten für deren Sanierung ab. Je nach Betriebsart ist eine Umweltschaden -Haftpflichtversicherung eine unverzichtbare Ergänzung zur Betriebs-Haftpflichtversicherung, da die gesetzlichen Umweltrisiken für Unternehmen kaum kalkulierbar sind und in bestimmten Branchen wie beispielsweise der Chemie sogar Insolvenzen verursachen können.

Das Umweltschadengesetz sieht seit 2007 vor, dass Verursacher von Umweltschäden nicht mehr nur für Personen-und Sachschäden haften, sondern auch für Schäden an der Umwelt selbst, etwa die Verseuchung von Böden oder Gewässern oder die nachhaltige Belastung von Pflanzen und Tieren.

Aufgrund der Durchgriffshaftung können mitunter sogar Betriebsinhaber, Geschäftsführer oder Vorstände persönlich für die Sanierung von Umweltschäden haftbar gemacht werden. Daher ist es sinnvoll, eine Umweltschaden-Haftpflichtversicherung abzuschließen, um im Falle der Verursachung eines Umweltschadens finanziell nicht zu stark belastet zu werden,

Sollten Sie Fragen zu diesem Produkt haben, können Sie uns hier erreichen: