Warenkredit/Forderungsausfall
Mehr als 50 Millionen Euro gehen deutschen Firmen jährlich verloren, weil ihre Kunden die Rechnungen nicht begleichen. Unter den säumigen Zahlern finden sich dabei sowohl private als auch gewerbliche Kunden.
Gegen den Ausfall von Forderungen gegenüber gewerblichen Kunden im In- und Ausland können sich Unternehmen mit Hilfe einer Warenkreditversicherung absichern, die daher auch Forderungsausfallversicherung genannt wird.
Eine Warenkreditversicherung leistet jedoch mehr als die reine Absicherung von Ausfällen – auch die Schadenvermeidung und die Schadenminderung zählen zu den vom Versicherer übernommenen Aufgaben.
Im Rahmen der Schadenvermeidung übernimmt der Versicherer eine Risikoanalyse der vom versicherten Unternehmen belieferten Kunden. Abhängig von der sich daraus ergebenden Bonitätsbewertung wird eine Betragsgrenze für Forderungen festgelegt, deren Ausfall die Versicherung im Falle eines Falles übernimmt. Ausfallende Forderungen, die über diesen Betrag hinausgehen, werden vom Versicherer nicht übernommen.
Ebenfalls im Vorfeld eines eventuellen Forderungsausfalls bewegt sich auch die Schadenminderung. Stellt sich im Rahmen des durch den Versicherer vorgenommenen Forderungsmanagements heraus, dass eine Forderung auszufallen droht, bemüht sich die Versicherung die Interessen aller eventuell betroffenen Unternehmen zu bündeln, um so bereits im Vorfeld eines konkreten Forderungsausfalls durch Teilforderungsverzicht aller Forderungsgläubiger den Schaden für das versicherte Unternehmen so gering wie möglich zu halten.
Lässt sich ein Forderungsausfall nicht verhindern, so tritt die Warenkreditversicherung innerhalb der je Kunde individuell festgelegten Betragsgrenzen für den nicht mehr eintreibbaren Betrag ein.
Eine Warenkreditversicherung entlastet so das Forderungsmanagement des versicherten Unternehmens und bietet diesem eine höhere Liquiditäts- und Planungssicherheit. Aufgrund der Risikobewertung jedes belieferten Kunden lohnt sich eine Warenkreditversicherung insbesondere für Unternehmen, die große Mengen an Waren oder Dienstleistungen an wenige Abnehmer liefern. Aber auch Lieferungen und Leistungen an Kleinabnehmer können im Rahmen individueller Versicherungsvereinbaren pauschal versichert werden.








