Mit der steigenden Komplexität vieler Produkte steigt auch die Zahl der Produkte, die von Rückrufen betroffen sind: Notebook-Akkus, die sich überhitzen und in Brand geraten können, Schaltern, die durch fehlerhafte Materialien brechen und elektrische Geräte unter Strom setzen können oder Kleidung, von der aufgrund verwendeter giftiger Farbstoffe eine erhöhte Krebsgefahr ausgeht.

Allen diesen Beispielen ist gemein, dass sie zu einer Gesundheitsgefährdung der Verbraucher führen können. Einmal in Umlauf gebracht, hilft nur eine Rückrufaktion, um Gesundheitsschäden zu vermeiden. Doch solche Produktrückrufe sind in der Regel mit hohen Kosten für das produzierende Unternehmen verbunden.

Die Produktschutz-Versicherung bietet Schutz gegen diese Kosten. Sind die potenziell gesundheitsgefährdenden Waren bereits im Umlauf, tritt die Produktschutz-Versicherung für die Folgekosten ein, egal ob ein Produktfehler oder sonstige unbeabsichtigte Faktoren zum Produktrückruf geführt haben oder ein absichtlich herbeigeführter Sabotageakt zu Grunde liegt.

Neben dem Rückruf oder der öffentlichen Warnung vor dem Produkt durch das versicherte Unternehmen selbst ist auch der Fall versichert, dass eine zuständige Behörde den Produktrückruf anweist.

Im Versicherungsschutz enthalten sind alle Kosten, die zur Abwehr einer Gesundheitsgefährdung bei Verbrauchern notwendig sind. Hierzu zählen Kosten des Rückrufs selbst, also beispielsweise für die Benachrichtigung von Händlern, Endverbrauchern und Medien oder für die Erfolgskontrolle der Aktion, Kosten für die Reparatur oder den Austausch der Produkte inklusive Ein- und Ausbau und Transport sowie gegebenenfalls anfallende Kosten für die Vernichtung kontaminierter bzw. schadhafter Produkte.

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