Bürgschaftsversicherung
Von der Bietungsbürgschaft, die während einer Ausschreibung eines Bauprojekts die Aufrechterhaltung des Angebots absichert, über die Anzahlungsbürgschaft, die geleistete Anzahlungen sichert und die Vertragserfüllungsbürgschaft, die die Erfüllung vertraglicher Pflichten garantieren soll, bis hin zur Gewährleistungsbürgschaft für die Absicherung von Mängeln innerhalb der Gewährleistungsfristen – Bürgschaften ziehen sich insbesondere im Baugewerbe durch den gesamten Leistungsprozess von Bau- und Handwerksunternehmen. Auch im Maschinen- und Anlagenbau spielen Bürgschaften Dritter eine große Rolle.
Der Bürge, in der Regel eine Bank oder Versicherung, sichert sich üblicherweise für die Erteilung solcher Bürgschaften mit Hilfe von Bareinlagen oder Avalen ab. Dies belastet die Liquiditätslage der betroffenen Unternehmen.
Bürgschaftsversicherungen können Bareinlagen beim Bürgen oder Selbstbehalte beim Auftraggeber gleichermaßen ersetzen. Mit ihrer Hilfe können die Unternehmen garantieren, dass im Fall eines Bürgschaftseintritts die Versicherungsgesellschaft den Betrag übernimmt. Liquiditätsengpässe seitens der Unternehmen werden so vermieden, es fallen lediglich die Versicherungsbeiträge an.
Im Rahmen von Bürgschaftsversicherung übernehmen Versicherungsgesellschaften die Risiken aus Bürgschaften oder Kautionen des Versicherungsnehmers.
Von der Bietungsbürgschaft, die während einer Ausschreibung eines Bauprojekts die Aufrechterhaltung des Angebots absichert, über die Anzahlungsbürgschaft, die geleistete Anzahlungen sichert und die Vertragserfüllungsbürgschaft, die die Erfüllung vertraglicher Pflichten garantieren soll, bis hin zur Gewährleistungsbürgschaft für die Absicherung von Mängeln innerhalb der Gewährleistungsfristen – Bürgschaften ziehen sich insbesondere im Baugewerbe durch den gesamten Leistungsprozess von Bau- und Handwerksunternehmen. Auch im Maschinen- und Anlagenbau spielen Bürgschaften Dritter eine große Rolle.
Der Bürge, in der Regel eine Bank oder Versicherung, sichert sich üblicherweise für die Erteilung solcher Bürgschaften mit Hilfe von Bareinlagen oder Avalen ab. Dies belastet die Liquiditätslage der betroffenen Unternehmen.
Bürgschaftsversicherungen können Bareinlagen beim Bürgen oder Selbstbehalte beim Auftraggeber gleichermaßen ersetzen. Mit ihrer Hilfe können die Unternehmen garantieren, dass im Fall eines Bürgschaftseintritts die Versicherungsgesellschaft den Betrag übernimmt. Liquiditätsengpässe seitens der Unternehmen werden so vermieden, es fallen lediglich die Versicherungsbeiträge an.








